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FAQ

Studium: Wie sieht mein Recht auf Benotung aus?

  • Bei einer abgelegten VO-Prüfung erhalten Sie innerhalb von 28 Tagen Ihre Note. Ist der nächste Prüfungstermin in weniger als 28 Tagen, erhalten Sie die Note vor Auslaufen der Anmeldefrist.
    • Die STEOP-Modulprüfung hat bei uns am Institut aktuell 3 Prüfungstermine. Sie können aber die Modulprüfung zu jedem Modulprüfungstermin in jedem Semester ablegen. Bitte beachten Sie bei einem Lehrendenwechsel, dass der Inhalt der VO sich geringfügig ändern kann.
    • Bei allen anderen VOs müssen 4 Prüfungstermine angeboten werden. Klassisch finden diese am Ende des Semesters sowie am Beginn, in der Mitte und am Ende des Folgesemesters statt. Wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten, gehen Sie bitte aktiv auf die Lehrenden/die SSt zu, wenn kein aktueller Termin angelegt ist.
  • Bei prüfungsimmanenten LVs erfolgt die Benotung prinzipiell in bis zu 28 Tagen nach Abgabe der letzten Teilleistung.
    • Steht bezüglich Start der Benotungsfirst eine andere Information im VVZ, gilt diese Information. Es kann zB gesammelte Abgabetermine geben, oder Lehrende können eine Pause von der Benotung machen wenn sie zB auf einer Grabung sind. Wenn Sie eine Note zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, besprechen Sie sich am besten vorab mit der LV-Leitung.
    • Lehrende dürfen maximal bis 30.4. im WS und 30.9. im SS Teilleistungen (Hausarbeiten, PS-Arbeiten etc) annehmen. Spätere Abgaben können in dringenden begründeten Fällen vereinbart werden, sind aber vorab mit der LV-Leitung abzusprechen und sind Ausnahmen!
    • Nehmen Sie unbedingt an der ersten Einheit teil, oder melden Sie sich vorab mit ärztlicher Bestätigung bei der LV-Leitung krank!
    • Ist bezüglich Fehlzeiten keine Angabe im VVZ gemacht, gilt: 2x fehlen bei einer 2stündigen wöchentlichen LV ist ok. Bitte auch hier vorab krankmelden!
  • Angaben zur Zusammensetzung der Benotung sind in allen Fällen im VVZ abgebildet und werden nach Beginn der Anmeldefrist nicht mehr abgeändert.
  • Bei Beeinträchtigungen, die Ihre Teilnahme an einer LV oder Prüfung einschränken, ist die LV-Leitung vor Beginn des ersten Termins zu informieren! Nach einer erfolgten negativen Beurteilung oder Abmeldung von einem Kurs, können keine abweichenden Prüfungsmodalitäten mehr geltend gemacht werden.
  • Eine Abmeldung durch die LV-Leitung bei Fernbleiben oder negativer/mangelnder/keiner Leistung ist kein Recht, sondern ein Entgegenkommen vieler Lehrender! Wenn Sie eine LV nicht abschließen möchten bzw eine Deadline nicht einhalten können und nicht negativ benotet werden möchten, melden Sie sich bitte immer bei der LV-Leitung. Dies gilt der Transparenz und ist höflich.

Wenn sich Noten verzögern und der Umstieg vom BA auf den MA darum knapp wird, bzw der Studienabschluss sich verzögert, kontaktieren Sie bitte asap die SSSt! Wir können eine Anmeldung zu Ihren MA-Kursen gewährleisten und helfen die Lage zu klären.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, oder es aus Ihrer Sicht ein Problem gibt, kontaktieren Sie bitte möglichst früh die SSSt, oder die StrV.

Satzung der Universität Wien (ab §6)

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