Vorziehen von Leistungen für das Masterstudium Klassische Archäologie

Klarstellung der Studienprogrammleitung 10/2021:

Der Abschluss des Bachelorstudiums ist Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Masterstudiums.

Ein Vorziehen von Prüfungsleistungen für die Pflichtmodule des Masterstudiums ist nicht gestattet!

Prüfungsleistungen, die während des Bachelorstudiums bzw. vor Abschluss des Bachelorstudiums erbracht wurden, können grundsätzlich nicht für das Masterstudium anerkannt werden.

Dafür gibt es 2 Ausnahmen:
Die in PM2 verpflichtend zu absolvierende Lehrgrabung (LG) und die Lehrveranstaltungen, die Sie in PM3 "Freie Erweiterung" (mind. 24 ECTS) verwenden wollen, können vorgezogen, d.h. vor Abschluss des Bachelorstudiums erbracht werden. Bei  Abschluss des Bachelorstudiums müssen diese Lehrveranstaltungen dem Interessensmodul zugeordnet sein, das Prüfungsdatum muss vor dem Datum des Abschlusses des BA liegen, und die curricularen Voraussetzungen für eine Anerkennung für das Masterstudium müssen erfüllt sein.