FAQ

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  • Zulassung: Gibt es eine Aufnahmeprüfung bzw. ein Aufnahmelimit?

    Nein, es gibt in unserer Studienrichtung aktuell keine Aufnahmeprüfung und kein Limit für neue Zulassungen.

    Wenn Sie für unseren Master zugelassen werden möchten, und nicht bei uns den Bachelor abgeschlossen haben, wird im Zuge der Bearbeitung des Zulassungsantrages Ihr BA-Studium auf "Fachgleichheit" geprüft. 

  • Zulassung: Reicht mein Lateinnachweis/Griechischnachweis für die Zulassung aus?
    • Für die Zulassung zum BA Klassische Archäologie ist die Ergänzungsprüfung Latein Voraussetzung.
    • Für die Zulassung zum MA Klassische Archäologie können die Ergänzungsprüfungen Latein und Griechisch als Auflagen verordnet werden (Curriculum §3(3)).
      Dies betrifft Sie nur, wenn Sie keinen BA-Abschluss der Universität Wien und/oder in Klassischer Archäologie haben und Latein bzw Griechisch in Ihrem BA nicht nicht ausreichend abgedeckt wurden.

    Laut Universitätsverordnung §2 entfällt die entsprechende Zusatzprüfung, wenn...

    • Sie im Rahmen einer Höheren Schule in Latein die (Berufs-)reifeprpüfung abgelegt haben.
    • Sie im Rahmen Ihrer Schulausbildung Latein im Ausmaß von 10 Wochenstunden absolviert haben.
    • Sie im Rahmen Ihrer Schulausbildung Griechisch nach der 8. Schulstufe im Ausmaß von 10 Wochenstunden absolviert haben.

    Falls Sie Latein/Griechisch in der Schule hatten, aber die Wochenstunden nicht am Zeugnis angegeben sind bzw wenn Sie über einen anderen Nachweis verfügen, senden Sie diesen bitte vorab zur Prüfung an Lavinia Enache und setzen Sie die Studienzulassung in cc. So können Sie sich frühzeitig informieren, was eventuell noch zu absolvieren ist.

    Information der Studienzulassung
    Information des Instituts Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein (Umfang der Prüfungen)
    Information des SSC Phil.Kult. (Prüfungstermine)
    Universitätsverordnung

  • Zulassung: Kann ich nach dem Bachelorabschluss direkt den Master weiterstudieren?

    Ja, wenn es sich um ein fachverwandtes Studium handelt. Das ist mit der tagesaktuellen Zulassung möglich. Wie genau diese funktioniert und was zu beachten ist, finden Sie hier, direkt bei der Studienzulassung.

    Achtung:

    • Bei der Tagesaktuellen Zulassung zählt das aktuelle Semester als erstes volles Semester im Studium. Beispiel: BA Abschluss mit 28.11.2025, Zulassung zum MA mit 29.11.2025: Das WS 2025 ist das erste relevante Semester für Mindeststudienzeit/Beihilfen etc.
    • Wenn Sie nur ein aktives Studium haben und die Tagesaktuelle Zulassung nicht in Anspruch nehmen, entfällt bis zum Semesterbeginn (1.10./1.3.) Ihr Status als ordentlicher Studierender! In dieser Zeit können keine Prüfungen abgelegt, Anmeldungen tätigen, oder Anerkennungen einreichen.
    • Wenn Sie die Tagesaktuelle Zulassung nutzen, müssen Sie sich trotzdem zusätzlich "ordentlich" für den MA inskribieren. (siehe link)
  • Studium: Gebrechen behindern mein Studium: Was tun?

    Wenn Sie an einem physischen oder psychischen Gebrechen leiden, das Ihre Teilnahme am universitären Alltag und/oder den Studienfortschritt behindert, können Sie sich an das Team Barrierefrei wenden. Wir sind am Institut bemüht, auf Ihre individuelle Situation so gut es möglich ist Rücksicht zu nehmen, können aber nur abweichende Prüfungsmodalitäten garantieren, wenn ein Antrag über das Team Barrierefrei eingebracht wird!

    Bitte kontaktieren Sie bei Problemen zuerst die direkt betroffene Person am Institut (LV-Leitung, Betreuer, Bibliothek, Sekretariat etc). Wenn Sie hierbei Probleme oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an die SSSt oder die StrV.
    Wenn keine direkte Lösung gefunden werden kann, oder es um eine Problematik mit dem Studienfortschritt (Teilnahme an LV, Prüfung, Abschluss etc.) geht, stellen Sie bitte zu Ihrer und unserer Absicherung einen Antrag über das Team Barrierefrei.

    Wenn Sie einem Umstand zum Opfer gefallen sind, der den Studienfortschritt extrem oder ganz verhindert (Unfall, Erkrankung - auch von Angehörigen, Berufstätigkeit etc.) überlegen Sie, ob eine Beurlaubung für Sie sinnvoll ist! Auf diesem Weg läuft Ihre Semesterzahl nicht weiter. Die weitere Betreuung der Abschlussarbeit (MA, PhD) am Institut ist trotz Beurlaubung möglich.

  • Studium: Ich benötige eine Bestätigung...

    Bestimmte Bestätigungen können Sie auf U:Space selbst erstellen (=> Persönliches).
    Alle anderen Bestätigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle

    Für Bestätigungen, die LVs betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an die LV-Leitung und im Zweifelsfall an die Studienservicestelle.

    Beim Studien- und Lehrwesen gibt es mehr Information zu diesem Thema.

  • Studium: Anerkennen und Umhängen von Prüfungen

    Die Zuordnung einer Leistung im Prüfungspass ändern lassen oder eine Prüfung anrechnen/anerkennen lassen, sind zwei verschiedene Vorgänge.

    Bleibt die Leistung im selben Studium?

    • Ja => Ändern/Umhängen
    • Nein => Anrechnen/Anerkennen

    So lassen Sie eine Leistung im Prüfungspass umhängen:

    Per Email (u:net-Adresse) an die SSSt des Studiums in dem die Leistung hängt. Folgende Informationen werden benötigt:

    • LV-Nummer und/oder Titel der LV
    • Prüfungsdatum
    • Wo im Prüfungspass soll die LV aufscheinen (genaue Bezeichnung zB "M2 VO Griechisch")

    Für ECs: Leistungen können nur in ein EC gehängt werden, wenn das EC zum Zeitpunkt der Benotung (=Prüfungsdatum) bereits gemeldet war. Beim Wechsel in einen neuen Studienplan müssen ECs neu angemeldet werden!

    Das umhängen von Prüfungen ist ausschließlich innerhalb des selben Studiums möglich. Soll eine Leistung in einem anderen Studium verwendet werden, muss sie anerkannt werden.
    Werden Noten in ein falsches Studium eingetragen, oder haben Sie sich versehentlich falsch zu einer LV angemeldet, melden Sie sich bitte sofort - spätestens direkt nach Erhalt der Note bei der zuständigen SSSt! Die Zuordnung des Studiums der Note kann nach Abschluss der Benotung nicht mehr verändert werden.


    Bei einer Anerkennung wird eine Prüfungsleistung zu einer festgelegten Verwendung von einem Studium in ein anderes kopiert. Die Leistung bleibt dabei im "Quellstudium" erhalten und wird zusätzlich in ein "Zielstudium" eingetragen. Als was die Prüfungsleistung im Zielstudium anerkannt wird, ist im Antrag fixiert und kann nach in Kraft treten des Bescheides nicht mehr geändert werden.

    So lassen Sie eine Leistung bei uns anerkennen:

    • Das Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" (SL/A1) herunterladen. Zuständig ist die SSSt, die für das Studium oder EC zuständig ist, in das die Leistung eingetragen werden soll (=Zielstudium).
    • Den Antrag genau ausfüllen und die geforderten Unterlagen (Sammelzeugnis, Studienbuchblatt, relevante Anerkennungsbescheide) beilegen.
    • Den Antrag persönlich oder per Email (u:net-Adresse) einreichen.
    • Der Antrag wird von der SPL geprüft und Sie werden verständigt, ob es Einwände gibt. Im Fall von Einwänden können Sie den Antrag abändern und erneut einreichen oder zurückziehen. Nehmen Sie beides nicht in Anspruch, erfolgt ein negativer Bescheid.
    • Gibt es keine Einwände (mehr), wird innerhalb von 8 Wochen ein positiver Bescheid an Ihre u:net-Adresse gesendet. Der Bescheid tritt nach vier Wochen in Kraft. In dieser Zeit kann der Beschied noch beanstandet werden. Sie haben die Möglichkeit eines Rechtsmittelverzichts nach Erhalt des Bescheides. Damit tritt der Bescheid sofort in Kraft.

    Wenn Sie von einer externen Einrichtung (andere Universität etc) oder Studienleistungen aus einem Vorstudium der Universität Wien anerkannen lassen möchten, können Sie Ihre Unterlagen vorab für eine Einschätzung an die SSSt schicken.

    Das Formular für den Antrag auf Anerkennung erhalten Sie in der SSSt oder zum Download unter Formulare.

  • Wie melde ich mich richtig zur Ergänzungsprüfung Griechisch an?

    Die Prüfungen "Einführung in die griechische Sprache I" und "Einführung in die griechische Sprache II" sind nicht Teil des BA-Studiums Klassische Archäologie. Für Klassische Archäologie ist die Ergänzungsprüfung in Griechisch (Graecum) (= ident mit der Prüfung in "Einführung in die griechische Sprache II") nötig, um das Studium abschließen zu können.

    Sie können die VOs "Einführung in die griechische Sprache I" und "Einführung in die griechische Sprache II" im BA Studium Klassische Archäologie als Alternative Erweiterung verwenden. Dafür melden Sie sich zur Prüfung unter diesem Studienplanpunkt an. Sonst können Sie auch den Studienplan "Interessensmodul" verwenden. Eine Verwendung im MA Klassische Archäologie ist nicht möglich.

    Wenn Sie Fragen direkt zur Prüfung oder Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die SSSt Klassische Philologie.

    Die Ergänzungsprüfung Griechsch (Greacum) erklärt.

  • Studium: Wie sieht mein Recht auf Benotung aus?
    • Bei einer abgelegten VO-Prüfung erhalten Sie innerhalb von 28 Tagen Ihre Note. Ist der nächste Prüfungstermin in weniger als 28 Tagen, erhalten Sie die Note vor Auslaufen der Anmeldefrist.
      • Die STEOP-Modulprüfung hat bei uns am Institut aktuell 3 Prüfungstermine. Sie können aber die Modulprüfung zu jedem Modulprüfungstermin in jedem Semester ablegen. Bitte beachten Sie bei einem Lehrendenwechsel, dass der Inhalt der VO sich geringfügig ändern kann.
      • Bei allen anderen VOs müssen 4 Prüfungstermine angeboten werden. Klassisch finden diese am Ende des Semesters sowie am Beginn, in der Mitte und am Ende des Folgesemesters statt. Wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten, gehen Sie bitte aktiv auf die Lehrenden/die SSt zu, wenn kein aktueller Termin angelegt ist.
    • Bei prüfungsimmanenten LVs erfolgt die Benotung prinzipiell in bis zu 28 Tagen nach Abgabe der letzten Teilleistung.
      • Steht bezüglich Start der Benotungsfirst eine andere Information im VVZ, gilt diese Information. Es kann zB gesammelte Abgabetermine geben, oder Lehrende können eine Pause von der Benotung machen wenn sie zB auf einer Grabung sind. Wenn Sie eine Note zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, besprechen Sie sich am besten vorab mit der LV-Leitung.
      • Lehrende dürfen maximal bis 30.4. im WS und 30.9. im SS Teilleistungen (Hausarbeiten, PS-Arbeiten etc) annehmen. Spätere Abgaben können in dringenden begründeten Fällen vereinbart werden, sind aber vorab mit der LV-Leitung abzusprechen und sind Ausnahmen!
      • Nehmen Sie unbedingt an der ersten Einheit teil, oder melden Sie sich vorab mit ärztlicher Bestätigung bei der LV-Leitung krank!
      • Ist bezüglich Fehlzeiten keine Angabe im VVZ gemacht, gilt: 2x fehlen bei einer 2stündigen wöchentlichen LV ist ok. Bitte auch hier vorab krankmelden!
    • Angaben zur Zusammensetzung der Benotung sind in allen Fällen im VVZ abgebildet und werden nach Beginn der Anmeldefrist nicht mehr abgeändert.
    • Bei Beeinträchtigungen, die Ihre Teilnahme an einer LV oder Prüfung einschränken, ist die LV-Leitung vor Beginn des ersten Termins zu informieren! Nach einer erfolgten negativen Beurteilung oder Abmeldung von einem Kurs, können keine abweichenden Prüfungsmodalitäten mehr geltend gemacht werden.
    • Eine Abmeldung durch die LV-Leitung bei Fernbleiben oder negativer/mangelnder/keiner Leistung ist kein Recht, sondern ein Entgegenkommen vieler Lehrender! Wenn Sie eine LV nicht abschließen möchten bzw eine Deadline nicht einhalten können und nicht negativ benotet werden möchten, melden Sie sich bitte immer bei der LV-Leitung. Dies gilt der Transparenz und ist höflich.

    Wenn sich Noten verzögern und der Umstieg vom BA auf den MA darum knapp wird, bzw der Studienabschluss sich verzögert, kontaktieren Sie bitte asap die SSSt! Wir können eine Anmeldung zu Ihren MA-Kursen gewährleisten und helfen die Lage zu klären.

    Wenn Sie hierzu Fragen haben, oder es aus Ihrer Sicht ein Problem gibt, kontaktieren Sie bitte möglichst früh die SSSt, oder die StrV.

    Satzung der Universität Wien (ab §6)

  • Studienabschluss: Wie reiche ich meinen BA ein?

    Bitte kontrollieren Sie zuerst selbst Ihren Prüfungspass und das Sammelzeugnis:

    • Hängen alle Leistungen, die für den Abschluss verwendet werden sollen korrekt im Prüfungspass?
    • Hängen in einem Modul zu viele Leistungen? (Überschüssige Leistungen müssen bitte ins "Interessensmodul")
    • Sind alle Leistungen, die nicht zum Abschluss verwendet werden sollen am Sammelzeugnis als "Interessensmodul" gelistet?
    • Ist die Ergänzungsprüfung Griechisch eingetragen? (Wenn nein, wenden Sie sich bitte an die SSt Klassische Philologie.)

    Danach kontaktieren Sie per Email die SSt Klassische Archäologie und bitten um Abzeichnung des Prüfungspasses.
    Sollten Leistungen flasch im Prüfungspass hängen, geben Sie bitte jeweils folgende Daten an:

    • Prüfungsdatum
    • Name/Bezeichnung der LV
    • Wohin soll die LV verschoben werden (zB "M1 Beschreiben und Vergleichen")/Soll die LV als Interessensmodul gelistet werden
      ! Eine inhaltliche Zuordnung von Leistungen durch die Mitarbeiter*innen der SSt ist nicht möglich. Sie müssen entscheiden, was Sie wo verwenden wollen.

    Ihr Prüfungspass wird innerhalb von vier Wochen bearbeitet und direkt an das SSC weitergeleitet. Sie werden per Email informiert, wenn der Schritt erfolgt ist.
    Wenn Sie auf eine Folgefrist achten müssen (zB Zulassung zum MA), geben Sie das bitte in Ihrer Anfrage mit an. Wir bitten um Verständnis, dass die Abzeichnung des Passes nicht am Tag der Einreichung und nicht zu Wunschterminen erfolgen kann.

    Beachten Sie die Checkliste des SSCs und bitte aktualisieren Sie ggfs Ihre Daten!

  • Studienabschluss: Wie reiche ich meine Magisterarbeit ein?

    Überprüfen Sie, ob Sie das Thema der Abschlussarbeit angemeldet haben.

    Den Einreichprozess Ihrer Abschlussarbeit betreut unser SSC. Bitte gehen Sie nach Anleitung des SSCs vor und melden Sie sich bei Problemen direkt bei den Kolleg*innen.

  • Studienabschluss: Wie melde ich mich zur Magisterprüfung an?

    Die Anmeldung zur Prüfung läuft über das SSC. Sie finden auf deren Website -hier- einen Ablaufplan mit allen Schritten und Firsten, sowie den zugehörigen Kontakten.
    Den Prüfungspass, der vor der Anmeldung benötigt wird, zeichnet die SSSt ab. Dazu müssten Sie sich per Email melden, wenn Sie den Pass benötigen und ggfs sagen, welche abgelegten Prüfungen im Pass nicht verwendet werden sollen. (Für Deteils siehe "Wie reiche ich meinen BA ein". Das Prozedere ist das selbe.) Der Pass wird dann innerhalb von 4 Wochen von der SSSt direkt an das SSC geleitet.
    Den Termin für die Prüfung vereinbaren Sie mit den beiden Prüfern und dem Vorsitzenden. Wenn Sie hier auf der Institutswebsite ganz hinunterscrollen, finden Sie unsere institutsinterne Information zu diesem Thema. Bezüglich der Raumreservierung wenden Sie sich am besten an das Sekretariat

  • Studienabschluss: Wie melde ich mich zur Abschlussfeier an?

    Nachdem Ihre Abschlussdokumente rechtskräftig sind (4 Wochen nach Erhalt oder durch Rechtsmittelverzicht), können Sie sich auf Wunsch hier zur Abschlussfeier anmelden.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Veranstaltungsmanagement.

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